AGB

NEW Generation - Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


Geltungsbereich 

Für alle Leistungen von New Generation, Inh. Andreas Konings, Stadtplatz 20, 84478 Waldkraiburg, newgeneration.gym@gmx.de, Tel. 08638-6962355, an Verbraucher (§ 13 BGB) gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).


1. VERTRAG


1.1. Vertragsabschluss


Der Vertrag kommt mit Abschluss eines schriftlichen Vertrages durch die Unterschrift der Vertragspartner über eine Mindestdauer von sechs oder zwölf Monaten, je nach Wahl des Kunden, zustande.

Bei Nutzung unserer Homepage für den Abschluss eines Mitgliedschaftsvertrages stellt das Ausfüllen und Absenden des online zur Verfügung gestellten Formulars ein Angebot auf Abschluss eines Mitgliedschaftsvertrages dar. 

Die Annahme dieses Angebotes erfolgt ausschließlich durch schriftliche Bestätigung durch New Generation.


1.2. Leistungsumfang


New Genration gewährt dem Mitglied während der offiziellen Öffnungszeiten, welche durch Aushang im New Generation bekannt gegeben sind, gegen das vereinbarte Entgelt die in der Mitgliedschaftsvereinbarung festgelegten Leistungen. Das Angebot von New Generation um fasst grundsätzlich:

- Nutzungsmöglichkeit der Krafttrainingsgeräte

- Nutzungsmöglichkeit der Herzkreislaufgeräte 

- Nutzungsmöglichkeit des Freihantel- und Functional-Trainingsbereichs 

- Nutzung der elektronischen Trainingszirkel (abhängig vom gewählten Vertrag)

- Teilnahme an den angebotenen Kursen 

- Nutzung des Saunabereichs (abhängig vom gewählten Vertrag)

- Nutzung der Umkleide, der Duschen und sanitären Einrichtungen

Die Nutzung der Einrichtungen des New Generation Studios ist nur mit gültiger Mitgliedschaft und im vereinbarten Umfang gestattet.


1.3. Leistungsfähigkeit des Mitglieds


Das Mitglied darf nur dann trainieren, wenn es gesundheitlich dazu in der Lage ist, sich einer Trainingseinheit, welche physisch und psychisch intensiv sein kann, zu unterziehen. New Generation ist über gesundheitliche Einschränkungen zu informieren. Für den Fall, dass New Generation Zweifel an der Leistungsfähigkeit des Mitglieds hat kann es dieses auffordern, ein ärztliches Attest vorzulegen. Den Anweisungen der Trainer bzw. Mitarbeiter ist Folge zu leisten.



1.4. Zusätzliche Leistungen


Für zusätzlich angebotene Produkte und Leistungen, wie zum Beispiel den Gebrauch der Duschen, Solarien oder der Getränkebar, können bei Inanspruchnahme weitere Gebühren bzw. Kosten von New Generation erhoben werden.


1.5. Minderjährige Mitglieder


Mitglieder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind verpflichtet, gegenüber New Generation das Einverständnis des/der Erziehungsberechtigten sowie auf Verlangen das Bestehen einer Haftpflichtversicherung nachzuweisen.


2. ZUTRITTSCHIP


2.1. Zugangsberechtigung zum New Generation


Das Mitglied erhält bei Abschluss einer Mitgliedschaft einen Chip als Zutrittsmedium, welcher ihm den Zutritt zum New Generation ermöglicht. Ohne Mitführung des Chips darf New Generation dem Mitglied den Zutritt zum New Generation sowie die Nutzung von gebuchten Zusatzleistungen verweigern, sofern sich das Mitglied nicht anderweitig ausweisen und nachvollzogen werden kann, dass eine gültige Mitgliedschaft besteht.


2.2. Erstausstellungsgebühr


Für die erstmalige Ausstellung des Zutrittschips wird eine Gebühr von EUR 20,00 erhoben.


2.3.Umgang mit dem Zutrittsmedium


Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung seines Chips zu sorgen und im Falle eines Verlustes des Chips, den Verlust unverzüglich ggü. New Generation zu melden. Nach Meldung des Verlusts wird eine etwaige Zutritts- und Zahlungsfunktion des Chips gesperrt.


2.4. Unübertragbarkeit der Mitgliedschaftsrechte


Die Mitgliedschaft bei New Generation gilt für das Mitglied höchstpersönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied ist verpflichtet, den ihm ausgehändigten Zutrittschip nur persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Handelt das Mitglied dieser Regelung zuwider, d.h. überlässt es den Zutrittschip wissentlich und willentlich einem Dritten zur Zutrittsgewährung, kann New Generation von diesem für jeden Fall der Zuwiderhandlung, unter Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs, eine Vertragsstrafe in Höhe eines Betrags von EUR 50,00 beanspruchen, ohne dass es eines weiteren Schadensnachweises bedarf. Die Geltendmachung weiterer Rechte oder eines weiteren Schadens aus einer dahingehenden Regelverletzung, insbesondere die außerordentliche Beendigung der Mitgliedschaft, bleiben hiervon unberührt. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht. Dem Mitglied bleibt der Nachweis offen, dass New Generation kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.


2.5. Neuausstellung des Zutrittsmediums


Für jede Neuausstellung des Zutrittschips, die aufgrund eines Verlustes oder einer schuldhaften Beschädigung des Zutrittsmediums erforderlich wird, ist eine Aktivierungsgebühr von EUR 20,00 fällig. Dem Mitglied bleibt der Nachweis offen, dass New Generation durch eine Neuausstellung kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

2.6. Bargeldlose Zahlung mit dem Zutrittschip

Das Mitglied ermächtigt New Generation, über den Zutrittschip einen bargeldlosen Zahlungsverkehr für alle Produkte und Leistungen abzuwickeln, die New Generation zusätzlich zu den vertraglich vereinbarten Leistungen anbietet. New Generation und das Mitglied können jeweils den Höchstbetrag des Guthabens und die Höhe der einzelnen Aufladungen festlegen. Während der Laufzeit und zum Ende des Vertrages kann das Mitglied jederzeit das auf dem Chip gutgeschriebene Guthaben auf sein Girokonto zurückbuchen lassen. Ein Anspruch des Mitglieds auf Teilrückzahlungen oder Auszahlung des Guthabens in bar besteht nicht. Ein bei Vertragsende vorhandenes Guthaben auf dem Zutrittschip wird auf das Girokonto des Mitglieds zurückgebucht, es sei denn, es bestehen zu diesem Zeitpunkt Zahlungsrückstände aus dem Vertragsverhältnis. In diesem Fall ist New Generation berechtigt, das Restguthaben im Wege der Aufrechnung zu vereinnahmen.


3. NEW GENERATIONNUTZUNG


3.1. Hausordnung und Anordnungen


Bei Nutzung des New Genration-Studios hat das Mitglied die Hausordnung und die Anordnungen der Mitarbeiter zu beachten. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder. Die Mitarbeiter sind befugt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des New Generation, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, im Einzelfall Weisungen zu erteilen. Das Mitglied hat den Anordnungen Folge zu leisten.


3.2. Nutzung der Spinde


New Genration stellt verschließbare Spinde zur Verfügung. Die Spinde dürfen vom Mitglied nur während seiner Anwesenheit im New Generation genutzt werden und sind bei Beendigung des Trainings vollständig zu leeren. New Generation ist berechtigt, belegte Spinde zu öffnen und auszuräumen, wenn diese auch außerhalb der Anwesenheitszeiten verwendet werden.


3.3. Nutzung von Kundenparkplätzen


Kundenparkplätze, die zur Verfügung stehen, dürfen vom Mitglied ausschließlich während seiner Anwesenheit im New Generation genutzt werden. 


3.4. Hygienekonzept


Das Hygienekonzept für die Parkplätze, das Studio und den Trainingsbetrieb ist einzuhalten.


4. PFLICHTEN DES MITGLIEDS


4.1. Begleitung


Das Mitbringen von Begleitpersonen, auch von Angehörigen oder Kindern, ist nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung von New Generation gestattet. Eine Mitnahme von Tieren ist untersagt.


4.2. Verletzung von Verhaltenspflichten


Verstößt das Mitglied wiederholt und trotz Abmahnung gegen Pflichten aus der Mitgliedschaft, insbesondere gegen die Hausordnung oder Anordnungen der Mitarbeiter, ist New Generation berechtigt, die Mitgliedschaft außerordentlich zu kündigen. 


4.3. Änderung persönlicher Angaben


Änderungen vertragsrelevanter Daten wie Name, Adresse, Bankverbindung etc. hat das Mitglied New Generation unverzüglich mitzuteilen. New Generation ist berechtigt, vom Mitglied die Kosten zu verlangen, die New Generation dadurch entstehen, dass das Mitglied Änderungen der Daten nicht unverzüglich mitgeteilt hat.


4.4. Gebrauch


Alle Trainingsutensilien und die Räumlichkeiten sind pfleglich zu behandeln und sauber zu halten.


5. MITGLIEDSBEITRÄGE UND ZAHLUNGSVERZUG


5.1. Fälligkeit des Mitgliedsbeitrags


Vereinbarte Mitgliedsbeiträge, die Pauschalen für die Verwaltung und die Erstausstellung des Zutrittschips entstehen mit dem Abschluss der Mitgliedschaft. Das Mitglied ermächtig New Generation, jeweils fällige Beträge und Kosten vom Konto des Mitglieds einzuziehen.

Die Mitgliedsbeiträge werden jeweils monatlich / halbjährlich / jährlich im Voraus am Monatsersten bzw. zum 15. des Monats (Zahlungszeitraum) eingezogen. Die Gebühr für die Verwaltung und die Erstausstellung des Zutrittschips sind in einem solchen Fall zugleich mit der ersten Beitragszahlung fällig.


5.2. Kosten bei Rückbuchungen


Das Mitglied sowie ein etwaiger abweichender Kontoinhaber sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das benannte Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist eine Abbuchung fälliger Beträge nicht möglich, sind dadurch entstehende Kosten, namentlich New Generation entstehende Bankrücklastkosten, vom Mitglied zu tragen.


5.3. Zahlungsverzug


New Generation behält sich im Falle eines Zahlungsverzugs das Recht vor, Mahnkosten und Verzugszinsen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu erheben und weiterhin von einem vorübergehenden Leistungsverweigerungsrechten Gebrauch zu machen. 


5.4 Gesamtfälligkeit


Für den Fall der außerordentlichen Kündigung eines Mitgliedsvertrags durch New Generation aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten hat, so wird der bis zum Ablauf der vereinbarten Laufzeit fällige Mitgliedsbeitrag sofort zur Zahlung fällig. aus wichtigem Grund, insbesondere entsprechend Ziffer 4.2., 6.4. sowie 7.2.


5.5. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsverbot


Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen New Generation aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.


6. DAUER DER MITGLIEDSCHAFT, STILLLEGUNG


6.1.Erstlaufzeit


Der Vertrag hat, sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wird, eine Erstlaufzeit von sechs oder zwölf Monaten. Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem vereinbarten Mitgliedschaftsbeginn. Dies gilt auch dann, wenn dem Mitglied ein vorzeitiges Zutrittsrecht eingeräumt wird.


6.2.Vertragsverlängerung


Wird der Mitgliedsvertrag von dem Mitglied oder dem New Generation nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens 3 Monaten vor dem Ende der Vertragslaufzeit gekündigt, verlängert sich der Vertrag um dieselbe der Dauer der Grundlaufzeit, maximal jedoch zwölf Monate.


6.3. Weitere Vertragsverlängerung


Im Falle einer Verlängerung des Vertrags nach Ablauf der Erstlaufzeit (Ziffer 6.2.) kann die Mitgliedschaft unter Einhaltung einer Frist von mindestens 3 Monaten zum Ende des Verlängerungszeitraums von beiden Seiten ordentlich gekündigt werden. Unterbleibt eine Kündigung zum Ablauf einer Verlängerungszeit, verlängert sich der Mitgliedsvertrag jeweils um die Dauer der Grundlaufzeit, maximal jedoch zwölf Monate, wobei stets eine Kündigungsfrist von mindestens 3 Monaten zum Laufzeitende für beide Vertragspartner gilt.


6.4. Außerordentliche Kündigung


Der Mitgliedsvertrag kann von beiden Vertragspartnern aus wichtigem Grund vorzeitig beendet werden. Ein Wechsel des Wohnortes des Mitglieds begründet grds. kein außerordentliches Kündigungsrecht. Die Parteien vereinbaren insoweit aber, dass der das Mitglied zur außerordentlichen Kündigung zusteht, wenn es einen Wohnortwechsel nachweist und der neue Wohnort mehr als 50 km weiter als der bisherige Wohnort vom New Generation entfernt liegt.


6.5.Stilllegung der Mitgliedschaft


Anstelle einer außerordentlichen Kündigung kann der Mitgliedsvertrag für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum in gegenseitigem Einvernehmen ausgesetzt werden. Aussetzungszeiträume bleiben bei der vereinbarten Vertragslaufzeit unberücksichtigt, d.h. die Laufzeit des Vertragsverhältnisses verlängert sich um den Aussetzungszeitraum. Für den Zeitraum der Aussetzung ruht die Pflicht zur Beitragszahlung. Die Aussetzung darf die Dauer von 12 Monaten nicht übersteigen.


6.6. Form


Kündigungen sind unter Angabe des Namens und der Mitgliedsnummer gegenüber New Generation in Textform zu erklären. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit einer Kündigung ist der Zeitpunkt des Zugangs bei New Generation. Kündigungen, die einem Mitgliedschaftsverhältnis nicht zugeordnet werden können, gelten nicht als zugegangen.


7. VERBOTENE SUBSTANZEN IM NEW GENERATION


7.1. Verbotene Substanzen


Im Studio von New Generation ist es nicht gestattet zu rauchen sowie alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist dem Mitglied das Mitbringen verschreibungspflichtiger Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, und/oder sonstiger Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z.B. Anabolika), untersagt. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten im New Generation anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen. Besteht ein wichtiger Grund für das Mitführen eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels, welches nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dient, ist das Mitglied verpflichtet, das Arzneimittel bei Betreten des New Generation am Empfang in Verwahrung zu geben.


7.2. Folgen eines Verstoßes


Handelt das Mitglied den Vorgaben der Ziffer 7.1. zuwider, d.h. konsumiert es wissentlich und willentlich verbotene Substanzen im Studio oder auf dem Gelände der New Generation oder gibt solche an Dritte weiter, kann New Generation von diesem für jeden Fall der Vertragsverletzung eine Vertragsstrafe in Höhe eines Betrags von EUR 150,00 beanspruchen, ohne dass es eines Schadensnachweises bedarf. Die Geltendmachung weiterer Rechte aus einem dahingehenden Verstoß, insbesondere die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens sowie eine außerordentliche Beendigung der Mitgliedschaft, bleiben hiervon unberührt. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht. Dem Mitglied bleibt nachgelassen nachzuweisen, dass New Generation kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.


8. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG


8.1. Training


Das Training erfolgt auf eigene Gefahr. Schädigungen, insbesondere der Gesundheit des Mitglieds, aufgrund unsachgemäßen Gebrauchs der Anlagen, Geräte bzw. Einrichtungen hat New Generation und/oder der Trainer bzw. Mitarbeiter nicht zu vertreten, sofern die Schädigung nicht durch das Verhalten von New Generation / der Mitarbeiter zu vertreten sind. 


8.2. Unmöglichkeit


Wird NEW Generation aus Gründen, die es nicht zu vertreten hat, unmöglich, Leistungen zu erbringen, so hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadenersatz.


8.3. Haftung


Eine Haftung für den Verlust oder eine Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände und Geld wird nicht übernommen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von New Generation zurückzuführen. Eine Haftung von New Generation für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der New Generations oder eines Erfüllungsgehilfen derselben beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.


9. DATENSCHUTZ


9.1. Datenspeicherung


New Generation erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds (einschließlich seines Fotos) selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister im Rahmen der Zweckbestimmung dieses Vertragsverhältnisses und, soweit erforderlich, zur Aufklärung von Straftaten. Beim Betreten des Fitnessstudios werden Datum, Uhrzeit sowie Mitgliedsnummer des Mitglieds erfasst. New Generation speichert diese Daten bis zu einer Dauer von drei Tagen. In anonymisierter Form werden die erfassten Daten zudem zur Optimierung der Trainingsbedingungen im New Generation verwendet.


9.2. Videoüberwachung


New Generation behält sich vor, unter Beachtung der Vorgaben der DSGVO, des Bundesdatenschutzgesetzes und unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Mitglieder Teilflächen des New Generation-Studios mit Videokameras zu überwachen und die Aufnahmen zu speichern, soweit und solange dies im Einzelfall erforderlich und rechtlich zulässig ist. Der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle werden durch Hinweisschilder erkennbar gemacht.

Die Videoüberwachung dient der Einhaltung berufsgenossenschaftlicher Vorschriften



10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN


10.1. Änderungen dieser AGB


New Generation ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Änderungen werden wirksam, wenn New Generation auf die Änderungen hinweist, das Mitglied die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Im Fall eines Widerspruchs ist New Generation berechtigt, den Mitgliedsvertrag zum jeweiligen Monatsletzten zu kündigen.


10.2. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen


Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.


10.3. Teilnahme an Streitschlichtung


New Generation ist zur Durchführung eines Streitbeilegungsverfahrens nach Maßgabe des VSBG nicht verpflichtet und nimmt an entsprechenden Verfahren nicht teil.


(Version 2020-V1)

New Generation, Inh. Andreas Konings, Stadtplatz 20, 84478 Waldkraiburg


Share by: